Der Kirchengemeinderat – Glaube in Gemeinschaft gestalten
Wozu Kirchengemeinderat?
Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde des jeweiligen Wohnortes an; die Kirchengemeinde ist somit „der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft“. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium von „Kirche am Ort“. Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.
Was ist ein Kirchengemeinderat?
Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderäte, entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzen der Kirche am Ort. Hier zeigt sich Kirche in ihren vielfältigen Facetten:
- als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns
- als Ort des Beistands in Notsituationen und Lebenskrisen
- als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe
Was macht der Kirchengemeinderat?
Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er besteht aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes (Pfarrer, pastorale Mitarbeitende und Kirchenpfleger:in). Als Leitungsgremium hat er drei Funktionen:
Der KGR vertritt die Katholik:innen am Ort. Die einzelnen Mitglieder sind ansprechbar für Anliegen und Fragen der Menschen und tragen diese ins Gremium. Der Kirchengemeinderat bringt sich im Namen aller Katholiken:innen in das Geschehen im sozialen Raum ein und vertritt ihre Anliegen öffentlich.
Der KGR prägt und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über pastorale Schwerpunkte, über Vernetzungen mit Partner:innen sowie über Entwicklungsprozesse, Konzepte und vieles mehr. Der Kirchengemeinderat unterstützt bestehende und neue (Projekt-)Gruppen der Gemeinde und fördert Eigeninitiative.
Der KGR trägt Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde. Er entscheidet über den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde und damit über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Wie wird gewählt?
- Alle Katholik:innen ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden.
- Alle Katholik:innen ab 16 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, dürfen wählen und können Kandidat:innen vorschlagen.
Die KGR-Wahl findet alle fünf Jahre als allgemeine Briefwahl statt.
Wie „funktioniert“ ein KGR?
Leiten
Der KGR leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Der Vorsitz des KGRs besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem kraft Amtes und einer:m gewählten Vorsitzenden mit bis zu zwei Stellvertreter:innen.
Verantworten
Alle gewählten KGR-Mitglieder haben Sitz und Stimme. Es wird nicht nur geredet, es wird auch entschieden.
Spezialisieren
Um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, kann der Kirchengemeinderat zu verschiedenen Themen Sachausschüsse einrichten, etwa für Jugend, Familie, Klimaschutz etc.
Vernetzen
Die Arbeit im KGR bietet viele Möglichkeiten zur Kooperation mit Partner:innen im ökumenischen, sozialen und kommunalen Bereich.
Entfalten
Die Kirchengemeinde und der KGR „leben“ von den Charismen, die Menschen mitbringen und entfalten – es kommt darauf an, der Kirche am Ort ein Gesicht zu geben!
Nähere Informationen zur Kandidatur und zur Wahl in Ihrer Kirchengemeinde erhalten Sie im Pfarrbüro.